Wechsel zur Fachhandelsmarke i&M Bauzentrum
In Kürze begrüßen wir Sie unter dem Namen i&M Bauzentrum KAMP. Für Sie bleiben wir jedoch die Alten – zumindest fast.
Denn mit unserem Wechsel zur starken Fachhandelsmarke i&M Bauzentrum können wir Ihnen noch mehr Vorteile, Service und Leistung bieten. Faire Preise, gute und fachliche Beratung sowie die entsprechende Baustoff-Logistik bleiben auch weiterhin unsere Kernkompetenzen.
Für Sie ändert sich dadurch selbstverständlich nichts.
Ihr Ansprechpartner ist auch weiterhin für Sie da und berät Sie umfassend vor Ort. Dennoch bitten wir Sie um Verständnis, sollte es in der Zwischenzeit einmal zu Verzögerungen oder kleinen Unstimmigkeiten kommen.
Demnächst modernisieren wir unsere Standorte und bauen für Sie um. In modernen Ausstellungen und großzügigen Verkaufsflächen beraten wir Sie weiterhin mit unserer Expertise, damit Sie Ihre oder die Wohnträume Ihrer Kunden kompetent und unkompliziert in die Tat umsetzen können.
Selbstverständlich freuen wir uns auch während des Umbaus auf Ihren Besuch in unserem Bauzentrum mit neuer Superkraft.
i&M was steckt noch dahinter? Mehr erfahren...
NEWS
Neuigkeiten aus der Branche
Solardachpflicht: In welchen Bundesländern gelten welche Regelungen?
Sonnenenergie boomt: Ihr Anteil an der Stromversorgung in Deutschland betrug im Jahr 2023 mehr als 12 Prozent – ein neuer Rekord. In einigen Bundesländern ist der Einsatz von Solaranlagen bereits verpflichtend. Wir verraten Ihnen, wo und in welchen Fällen Sie eine PV-Anlage installieren müssen.
In einigen Bundesländern gibt es bereits Regelungen zum verpflichtenden Einsatz von Solaranlagen an oder auf Gebäuden. In den meisten Fällen betreffen sie Neubauten, in einigen Fällen gelten sie aber auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.
So müssen Hauseigentümer*innen in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht nur auf neu gebauten Wohnhäusern eine Solaranlage installieren, sondern auch, wenn das Dach grundlegend saniert wurde.
In Bayern gilt dagegen nur eine PV-Empfehlung und in Rheinland-Pfalz muss das Dach nach einer Sanierung lediglich für eine PV-Anlage geeignet sein. In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es aktuell keine Verpflichtungen zum Solardach auf Wohngebäuden.
Einige Regelungen treten auch erst im nächsten Jahr in Kraft. Einen Überblick finden Sie in der oben aufgeführten Darstellung.
Die Details sind jeweils in den Landesgesetzen festgeschrieben – etwa wie viel der Fläche genutzt werden muss oder ob es Ausnahmen und Härtefallregelungen gibt. In einigen Kommunen gelten zudem eigene Solarpflichten. Hauseigentümer*innen sollten daher neben den Landesgesetzen auch die Regelungen ihrer Kommune kennen. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Bauamt.
Solarenergie lohnt sich in den meisten Fällen
Ob Solardachpflicht oder nicht – eine Photovoltaikanlage lohnt sich in den allermeisten Fällen. Besonders bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch, wenn zum Beispiel eine Wärmepumpe betrieben oder ein E-Auto zu Hause aufgetankt wird, rechnen sich die Kosten bereits nach 10 bis 15 Jahren.
Mit dem SolardachCheck können Sie prüfen, ab wann sich eine Anlage für Sie rentiert.
Förderungen für Solaranlagen prüfen
Die Einspeisung von PV-Strom wird durch das EEG gefördert. Die KfW stellt zudem Kredite für das Errichten von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Prüfen Sie zudem auch regionale Förderprogramme. In den Ländern gibt es häufig ergänzende Kredite und in einigen Kommunen sogar Zuschüsse für die eigene PV-Anlage.
Ob es auch Kredite oder Zuschüsse in Ihrer Kommune gibt, können Sie mit dem FördermittelCheck prüfen.